Meldung eines Todesfalls
Wichtig zu wissen
Seit 01.11.2014 kann die Beurkundung des Todesfalles österreichweit bei jedem Standesamt beantragt werden. Auf Wunsch kann dieser Behördengang von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt werden.
So funktioniert es:
Der Tod einer Person ist dem BürgerInnenamt, Referat Standesamt, am folgenden Werktag anzuzeigen, wenn der Tod in Graz eingetreten ist. Ereignet sich der Todesfall in einer Kranken-oder Pflegeanstalt, wird er von dieser Anstalt angezeigt. Tritt der Tod zu Hause ein, so ist nach der Totenbeschau, der Beschauarzt ( Distriktsarzt) verpflichtet, den Todesfall zu melden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen des Verstorbenen mit:
- Geburtsurkunde oder Geburts- und Taufschein
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Bei verheirateten Personen zusätzlich:
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
Bei verwitweten Personen zusätzlich:
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Sterbeurkunde oder Sterbebuchabschrift der/des verstorbenen Ehegattin/en
Bei geschiedenen Personen zusätzlich:
- Heiratsurkunde der letzen Ehe
- Scheidungsbeschluss