Richtlinien Wirtschaftförderungen
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Förderungen und Subventionen
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Gegen Vorlage eines Nachweises werden von der Gemeinde einmalige Beihilfen gewährt. Wir weisen darauf hin, dass auf etwaige Beihilfen, Förderungen und Zuschüsse kein Rechtsanspruch besteht.
Die entsprechenden Ansuchen finden Sie hier auf unserer Homepage unter Formulare.
Art der Förderung / Höhe der Förderung:
Geburt eines Kindes / € 70,-- in Form eines Gutscheines
Stoffwindelaktion / Gutscheine in der Gemeinde erhältlich
Zuschuss-Babywindeln (0-3 Jahre) / € 50,-- / Jahr + 3 Rollen Müllsäcke á 5 Stück /Jahr (0-3 Jahre)
Zuschuss-pflegebedürftige Personen ab Pflegestufe 5 / 3 Rollen Abfallsammelsäcke á 5 Stück / Jahr
Zuzahlung des Top-Ticket-Studierende durch die Gemeinde Stattegg:
Folgende Zuschüsse können von der Gemeinde Stattegg gewährt werden:
für das Top-Ticket-Studierende € 40,00
Die Zuzahlung erfolgt lediglich nach Neukauf einer Studienkarte, wobei folgende Unterlagen benötigt werden:
- Gültiges Top-Ticket-Studierende
- Kassenbeleg (ausgestellt auf die Privatperson)
- Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN und BIC)
Zuschuss zum Klimaticket Steiermark/Österreich
Das Klimaticket Steiermark/Österreich wird mit einer Zuzahlung in Höhe von € 103,00 pro Jahr durch die Gemeinde Stattegg gefördert.
Die Förderung der Gemeinde Stattegg kann nur von Personen mit Hauptwohnsitz Stattegg in Anspruch genommen werden, wobei Doppel- bzw. Unternehmensförderungen nicht möglich sind und folgende Unterlagen für die Inanspruchnahme der Förderung vorgelegt werden müssen:
- Personalisiertes nicht-übertragbares Klimaticket Steiermark/Österreich
- Auf die Privatperson ausgestellter Kassenbeleg
- Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN und BIC)
Zuschuss zum Klimaticket Senior/Jugend/Spezial
Das Klimaticket Senior/Jugend/Spezial wird mit einer Zuzahlung in Höhe von € 75,00 pro Jahr durch die Gemeinde Stattegg gefördert.
Die Förderung der Gemeinde Stattegg kann nur von Personen mit Hauptwohnsitz Stattegg in Anspruch genommen werden, wobei Doppel- bzw. Unternehmensförderungen nicht möglich sind und folgende Unterlagen für die Inanspruchnahme der Förderung vorgelegt werden müssen:
- Personalisiertes nicht-übertragbares Klimaticket Senior/Jugend/Spezial
- Auf die Privatperson ausgestellter Kassenbeleg
- Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN und BIC)
Formulare zu allen Förderungen:
Antrag Klimaticket Steiermark/Österreich ab 01.04.2023
Antrag Klimaticket Steiermark Senior/Jugend/Spezial ab 01.04.2023
Antrag Top-Ticket Studierende ab 01.04.2023
Sozialunterstützung des Land Steiermark:
Die Sozialunterstützung ist eine Leistung für Menschen, die in finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt und Wohnbedarf mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen), dem Einsatz der Arbeitskraft oder durch Geld- oder Sachleistungen Dritter nicht mehr abdecken können. Weitere Informationen finden Sie hier!