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Richtlinien Wirtschaftförderungen

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Förderungen und Subventionen

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Gegen  Vorlage  eines  Nachweises werden von der Gemeinde einmalige Beihilfen gewährt. Wir weisen darauf hin, dass auf etwaige Beihilfen, Förderungen  und  Zuschüsse  kein  Rechtsanspruch  besteht.     
Die  entsprechenden  Ansuchen  finden  Sie  hier  auf  unserer Homepage unter Formulare.

Art der Förderung / Höhe der Förderung:

Geburt eines Kindes / € 70,-- in Form eines Gutscheines
Stoffwindelaktion / Gutscheine in der Gemeinde erhältlich
Zuschuss-Babywindeln (0-3 Jahre)  / € 50,-- / Jahr + 3 Rollen Müllsäcke á 5 Stück /Jahr (0-3 Jahre)
Zuschuss-pflegebedürftige Personen ab Pflegestufe 5  / 3 Rollen Abfallsammelsäcke á 5 Stück / Jahr

 

Zuzahlung des Top-Ticket-Studierende durch die Gemeinde Stattegg:
Folgende Zuschüsse können von der Gemeinde Stattegg gewährt werden:
für das Top-Ticket-Studierende € 40,00

Die Zuzahlung erfolgt lediglich nach Neukauf einer Studienkarte, wobei folgende Unterlagen benötigt werden:

  • Gültiges Top-Ticket-Studierende
  • Kassenbeleg (ausgestellt auf die Privatperson)
  • Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN und BIC)

 

 

Zuschuss zum Klimaticket Steiermark/Österreich

Das Klimaticket Steiermark/Österreich wird mit einer Zuzahlung in Höhe von € 103,00 pro Jahr durch die Gemeinde Stattegg gefördert.

Die Förderung der Gemeinde Stattegg kann nur von Personen mit Hauptwohnsitz Stattegg in Anspruch genommen werden, wobei Doppel- bzw. Unternehmensförderungen nicht möglich sind und folgende Unterlagen für die Inanspruchnahme der Förderung vorgelegt werden müssen:

  • Personalisiertes nicht-übertragbares Klimaticket Steiermark/Österreich
  • Auf die Privatperson ausgestellter Kassenbeleg
  • Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN und BIC)

Zuschuss zum Klimaticket Senior/Jugend/Spezial

Das Klimaticket  Senior/Jugend/Spezial wird mit einer Zuzahlung in Höhe von € 75,00 pro Jahr durch die Gemeinde Stattegg gefördert.

Die Förderung der Gemeinde Stattegg kann nur von Personen mit Hauptwohnsitz Stattegg in Anspruch genommen werden, wobei Doppel- bzw. Unternehmensförderungen  nicht möglich sind und folgende Unterlagen für die Inanspruchnahme der Förderung vorgelegt werden müssen:

  • Personalisiertes nicht-übertragbares Klimaticket Senior/Jugend/Spezial
  • Auf die Privatperson ausgestellter Kassenbeleg
  • Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN und BIC)

Formulare zu allen Förderungen:

Antrag Klimaticket Steiermark/Österreich ab 01.04.2023

Antrag Klimaticket Steiermark Senior/Jugend/Spezial ab 01.04.2023

Antrag Top-Ticket Studierende ab 01.04.2023

 


Sozialunterstützung des Land Steiermark:

Die Sozialunterstützung ist eine Leistung für Menschen, die in finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt und Wohnbedarf mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen), dem Einsatz der Arbeitskraft oder durch Geld- oder Sachleistungen Dritter nicht mehr abdecken können. Weitere Informationen finden Sie hier!